Statuten VVS

STATUTEN VERKEHRSVEREIN STAAD

Sinn und Zweck

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Statuten – Stand 2016

Allgemeines
Art. 1 Der Verkehrsverein Staad, in den Statuten VVS genannt, ist ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZGB mit Sitz in Staad.
Art. 2 Der VVS bezweckt allein, oder in Verbindung mit andern Institutionen die Wahrung von allgemeinen, gesellschaftlichen und kulturellen Aufgaben. Er setzt sich für die Verschönerung der Wohngebiete von Staad, Buechen und ihrer Umgebung ein, sowie für die allgemeinen Belange der Gemeinde. Er ist nach Möglichkeit für die Ausführung einer schriftlichen Jahreschronik und einer Filmchronik besorgt.
Art. 3 Der VVS ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
Art. 4 Die Vereinszwecke werden erreicht:
Durch die Mittel aus Beiträgen der Mitglieder, sowie allfälligen weiteren Zuwendungen, Spenden und Subventionen
Über die Mittel wird alljährlich Rechnung abgelegt. Das Rechnungsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Für die Verbindlichkeiten des VVS haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

Die komplette Fassung entnehmen Sie bitte aus dem Download,

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2019-03-05T16:19:24+01:00
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